Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen 2024

Liebe Traminer Bürger, in diesen Tagen werden 287 vom ISTAT auserwählte Haushalte (Familien)mittels Schreiben...

Veröffentlichungsdatum:

16.09.2024

Lesedauer

2 Minuten

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Liebe Traminer Bürger,

in diesen Tagen werden 287 vom ISTAT auserwählte Haushalte (Familien)mittels Schreiben aufgefordert, an dieser Dauerzählung teilzunehmen.


Hier einige Informationen dazu:

Was ist die Dauerzählung?

Das Istat erhebt seit 2018 jährlich und nicht mehr im Abstand von 10 Jahren wie bisher die wichtigsten Merkmale der Wohnbevölkerung und deren soziale, wirtschaftliche Lage auf lokaler, regionaler und staatlicher Ebene. Die Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen betrifft nicht mehr alle Haushalte Italiens, sondern jedes Jahr eine Stichprobe davon: 2024 sind es ca. 1.000.000 Haushalte, die in 2.530 Gemeinden wohnhaft sind.


Besteht Auskunftspflicht?

Ja, die Auskunftspflicht für diese Zählung ist vom Art. 7 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 322/1989 und vom D.P.R. vom 15. Dezember 2022 geregelt. Der Verstoß gegen die Auskunftspflicht wird gemäß Art. 7 und 11 des GvD Nr. 322/1989 und desselben D.P.R. vom 15. Dezember 2022 geahndet.


Wer muss den Fragebogen ausfüllen?

 Der Fragebogen muss von der Bezugsperson des Haushaltes, das ist jene Person, an die das Schreiben des Istat/Astat gerichtet war, ausgefüllt werden oder, sollte dies nicht möglich sein, von einem anderen Haushaltsmitglied oder einer anderen Vertrauensperson.

 Für das Ausfüllen der Personenblätter ist die Mitarbeit aller Haushaltsmitglieder erforderlich.

 Der Fragebogen muss nur dann ausgefüllt werden, wenn der Haushalt am Stichtag 6. Oktober 2024 seinen ständigen Wohnort an der Adresse hatte, an die das Schreiben, des ISTAT/ASTAT, geschickt wurde


Zeitplan:


1. Phase – ONLINE vom 07.10.2024 bis zum 09.12.2024:

ist das Eigenständige ONLINE-Ausfüllen möglich. Die Zugangsdaten sind im Informationsschreiben des ISTAT/ASTAT enthalten, der Einstig ist auch mit SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) möglich.


2. Phase – Einholen der fehlenden Familien ab 12.11.2024 bis zum 09.12.2024:


Jene Haushalte (Familien) die den Fragebogen nicht oder nur teilweise ausgefüllt haben, werden ab 12.11.24 von den Erhebern kontaktiert. Die Erheber können eine telefonische Befragung oder ein persönliches Interview durchführen.


Daher bitte ich die angeschriebenen Haushalte an der Befragung teilzunehmen. Die von der Gemeinde Tramin a.d.W beauftragten Erheber verfügen über einen entsprechenden Ausweis und wurden vorab geschult.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die hierfür Verantwortliche unserer Gemeinde:

Anna Oberhofer

Statistikamt

Tel. Nr. 0471/864417

E-Mail: demografische.aemter@gemeinde.tramin.bz.it


Dankend für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.


DER BÜRGERMEISTER


Wolfgang Oberhofer


Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen 2024

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Kontakt

Meldeamt

Rathausplatz 11, 39040 Tramin an der weinstrasse+39 0471 864417demografische.aemter@gemeinde.tramin.bz.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.09.2024, 10:20 Uhr

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