Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Die Verordnung der Gemeinde Tramin legt die Freibeträge und Steuersätze für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) fest.

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Veröffentlichungsdatum

13.03.2026

Beschreibung

Die neue GIS-Verordnung der Gemeinde, gültig ab 1. Januar 2025, sieht Steuererleichterungen für bestimmte Wohnungen vor – etwa bei unentgeltlicher Nutzung durch Verwandte, Vermietung mit Wohnsitz des Mieters oder touristischer Nutzung. Luxusimmobilien sind ausgeschlossen. Die Steuer ist vom Eigentümer selbst zu zahlen, Rückerstattungen können verrechnet werden.

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Kontakt

Steueramt

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864425steueramt@tramin.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

13.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2026, 07:43 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen