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Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 40 vom 26.09.2011
07.10.2011
Die Verordnung regelt die Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Private durch die Gemeinde, um verschiedene Aktivitäten im öffentlichen Interesse zu unterstützen
Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 15:23 Uhr