Allgemeine Information
Die Abwassergebühr wird jährlich (Zeitraum 01.01. bis 31.12.) berechnet. Zur Festlegung der Höhe des Tarifs wird die Menge des eingeleiteten Abwassers der Menge des bezogenen, entnommenen oder gespeicherten Wassers gleichgestellt, wobei diese Wassermengen mit geeigneten Messgeräten zu erheben sind.
Abwassergebühren für das Jahr 2024:
Art | Preis (zuzüglich 10% MwSt.) |
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Gebühr für den Sammlungs- und Ableitungsdienst für häusliche und gleichgestellte Abwässer, sowie für gewerbliche Abwässer | 0,9565 Euro |
Gebühr für den Reinigungsdienst für häusliche und gleichgestellte Abwässer, sowie für gewerbliche Abwässer | 0,6988 Euro |
Gewerbliches Abwasser:
Als gewerbliches Abwasser wird jede Art von Abwasser bezeichnet, weches aus Gebäuden oder Anlagen abgeleitet wird, in welchen Handelstätigkeiten oder die Herstellung von Gütern stattfinden, soweit es sich nicht um häusliches Abwasser oder Niederschlagswasser handelt.
Für die Berechnung des Tarifes der gewerblichen Abwässer, die in die Kanalisation eingeleitet werden, wird die Formel gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 491 vom 07.07.2020 angewandt. Die im vorher genannten Beschluss angegebenen Koeffizienten werden jeweils in ihrem Mindestbetrag angewandt.
Innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres müssen die Inhaber, die gewerbliche Abwässer in die öffentliche Kanalisation ableiten, bei der Gemeinde, in deren Gebiet sich die betroffenen Produktionsstätten befinden, die Menge und die Qualität des im vorhergehenden Kalenderjahr abgeleiteten Abwassers melden (Formular "Meldung gewerbliche Abwässer").
Abwasserdienst - Verordnung
Abwassergebühr - Tarifbeschluss 2024
Abwassergebühr - Tarifbeschluss 2023
Abwassergebühr - Tarifbeschluss 2022
Abwassergebühr - Tarifbeschluss 2021
Informationen zur Abwassergebühr der Gemeinde Tramin im Bürgernetz
Zuständig
Formulare