Gemeinderat

Gemeinderat der Gemeinde Tramin a.d.W.

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Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. In der Gemeinde Terenten besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 14 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.

Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.

Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.

In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.

Die Obliegenheiten des Gemeinderates sind:

  • Beschlüsse über die im Artikel 49 des des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung angeführten Angelegenheiten und Sachbereiche;
  • Beschluss über die Maßnahmen im Verfahren zur Aufnahme des Gemeindesekretärs sowie die Ernennung desselben;
  • Beschluss die Ernennung des Volksanwaltes und die Festlegung der bezüglichen Amtsentschädigung;
  • Beschluss über die Festlegung der den Stadt- und Ortsviertelräten zu delegierenden Sachgebiete;
  • Ehrungen und im besonderem die Verleihung der Ehrenbürgerschaft;
  • in Ermangelung anderslautender Bestimmungen, die Bestellung von sämtlichen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien der Gemeinde, sofern die sprachliche und/oder politische Minderheit vertreten sein muss, ausgenommen die Bewertungskommissionen für Stellenausschreibungen;
  • Gegenstände, die vom Ausschuss zum beschließen vorgelegt werden;
  • Beschluss über die Vorprojekte von öffentlichen Arbeiten deren Ausmaß 100.000,00 Euro überschreiten;
  • Beschluss über die Anpassung und Änderung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte;
  • Der Gemeinderat überprüft anlässlich der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses die Durchführung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte.

Art der Organisation

Organe

Lageplan

RATHAUSPLATZ 11, 39040 tramin

Verantwortlich

Wolfgang Oberhofer

Bürgermeister

Mitglieder

Stephan Calliari

Gemeinderat

Konrad Dezini

Gemeinderat

Peter Frank

Gemeinderat

Günther Geier

Gemeindereferent

Robert Greif

Gemeinderat

Flora Kieser Benin

Gemeinderätin

Maria Kofler

Gemeinderätin

Roland Luggin

Gemeinderat

Werner Rellich

Gemeinderat

Marlene Roner Trojer

Gemeinderätin

Markus Stolz

Gemeindereferent

Otmar Straudi

Bürgermeisterstellvertreter

Tobias Ungerer

Gemeinderat

Stefan Zelger

Gemeinderat

Orte

Gemeinde Tramin an der Weinstraße

RATHAUSPLATZ 11, 39040 TRAMIN AN DER WEINSTRASSE

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 30.07.2024, 08:59 Uhr