Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 52 vom 27.12.2023 wurde
die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten
genehmigt.
Ab sofort können Interessierte die Anträge um Zuweisung
von Gästebetten auf Gemeindeebene einreichen.
Innerhalb 30 Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres wird
eine Rangliste unter Berücksichtigung der in den Art. 7 und 8
enthaltenen Kriterien der oben genannten Verordnung für die
Zuweisung von Gästebetten erstellt.
Mit begründeter Maßnahme werden die Gästebetten
zugewiesen oder abgelehnt.
Für die Anträge um Zuweisung von Gästebetten darf
ausschließlich die eigens hierfür vom Gemeindeamt bereit
gestellte Modulistik verwendet werden.,
Die Anträge können entweder über die zertifizierte
elektronische Post (PEC) an die Adresse
tramin.termeno@legalmail.it oder über die E-Mail
info@gemeinde.tramin.bz.it eingereicht werden.
Weitere Informationen können Sie der Gemeindeverordnung
für die Zuweisung von Gästebetten entnehmen.
Verordnung Zuweisung Gästebetten
Ansuchen um Zuweisung Gästebetten